Landwirtschaft / Veterinärwesen
Gewerblicher Viehhandel: Anzeige
Wer
-gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
-gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
-eine Sammelstelle betreiben will,
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.