Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 33.1 Team Soziale Hilfen
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33 SozialamtSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wer hat Anspruch?

Wer leistungsberechtigt ist, richtet sich nach § 1 AsylbLG. Insbesondere erhalten nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen nach dem AsylbLG, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer, die sich außerhalb des Asylverfahrens befinden und beispielsweise im Besitz einer Duldung oder eines anderen in § 1 AsylbLG benannten Titels sind. Personen, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen.

Wo erhalte ich Antragsunterlagen?

Sie können die notwendigen Formulare im Formularbereich dieser Seite erhalten.

Alternativ können Sie sich die Antragsunterlagen im Landkreis (Bürgerservice) abholen oder telefonisch unter der Hotline des Sozialamtes 05151/903-3131 anfordern und zusenden lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben den Antragsunterlagen (im Formularbereich zum Download) müssen weitere Unterlagen beigefügt werden, die abhängig von Ihrer persönlichen Situation sind.

Zwingend einzureichen sind folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status (Gestattung, Duldung, Titel, etc.)
  • Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kindergeldbescheid, etc.) auch für Lebenspartner
  • Vermögensnachweise (Konten, Paypal, Sparbücher, Wertpapiere, etc.) auch für Lebenspartner
  • Mietvertrag in Kopie
  • Mietbescheinigung (Formular) vom Vermieter ausgefüllt
  • Heizkostennachweis in Kopie
  • Bekommen Ihre Familienangehörigen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben, Leistungen nach dem SGB XII Dann bringen Sie bitte auch den Leistungsbescheid zur ersten Vorsprache mit.

Welche Bedarfe sind von Leistungen umfasst?

Der Bedarf umfasst

  • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bzw. Kosten der Krankenhilfe
  • einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Wer kann mir beim Ausfüllen der Anträge helfen?

Weitere Hinweise

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