Wer hat Anspruch?
Wer leistungsberechtigt ist, richtet sich nach § 1 AsylbLG. Insbesondere erhalten nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen nach dem AsylbLG, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer, die sich außerhalb des Asylverfahrens befinden und beispielsweise im Besitz einer Duldung oder eines anderen in § 1 AsylbLG benannten Titels sind. Personen, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen.
Wo erhalte ich Antragsunterlagen?
Sie können die notwendigen Formulare im Formularbereich dieser Seite erhalten.
Alternativ können Sie sich die Antragsunterlagen im Landkreis (Bürgerservice) abholen oder telefonisch unter der Hotline des Sozialamtes 05151/903-3131 anfordern und zusenden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben den Antragsunterlagen (im Formularbereich zum Download) müssen weitere Unterlagen beigefügt werden, die abhängig von Ihrer persönlichen Situation sind.
Zwingend einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status (Gestattung, Duldung, Titel, etc.)
- Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kindergeldbescheid, etc.) auch für Lebenspartner
- Vermögensnachweise (Konten, Paypal, Sparbücher, Wertpapiere, etc.) auch für Lebenspartner
- Mietvertrag in Kopie
- Mietbescheinigung (Formular) vom Vermieter ausgefüllt
- Heizkostennachweis in Kopie
- Bekommen Ihre Familienangehörigen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben, Leistungen nach dem SGB XII Dann bringen Sie bitte auch den Leistungsbescheid zur ersten Vorsprache mit.
Welche Bedarfe sind von Leistungen umfasst?
Der Bedarf umfasst
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bzw. Kosten der Krankenhilfe
- einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Wer kann mir beim Ausfüllen der Anträge helfen?
- Die Ämterlotsen Hameln bieten Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen an.
- Hameln: von Mo 14 bis 16 Uhr im FIZ in der Osterstr. 46 (ohne Termin)
- Bad Pyrmont: jeden 3. Donnerstag im Monat 10 bis 12 Uhr im Rathaus (ohne Termin)
- Internetseite: https://www.freiwilligenagentur-hameln.de/engagement/projekte/aemterlotsen.htm
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge | Landkreis Hameln-Pyrmont
Weitere Hinweise
- Nähere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung - FAQs - Grundsicherung (deutsche-rentenversicherung.de)