Als Kommunalaufsichtsbehörde unterstützt der Landkreis auf Grundlage der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Hameln) bei rechtlichen Fragestellungen, wacht über die Einhaltung von Recht und Gesetz bei kommunalen Entscheidungen und berät in Bezug auf die kommunale Aufgabenerfüllung. Im Zuge der finanziellen Kommunalaufsicht obliegt dem Team auch die Prüfung und - soweit erforderlich - die Genehmigung der Haushaltspläne bzw. Haushaltssatzungen der unter der Aufsicht des Landkreises stehenden Städte und Gemeinden.
Kommunalaufsicht
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 10.1 Kreistagsbüro/ Kommunalaufsicht/ Beteiligungen | |
Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreishaus Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-1023 Telefax: 05151 90361023 E-Mail: KKB@hameln-pyrmont.deHomepage: https://www.hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Sofern Sie einen Verstoß Ihrer Gemeinde gegen Recht und Gesetz melden möchten ist eine Eingabe bei der Kommunalaufsichtsbehörde möglich.
Damit Ihre Eingabe geprüft werden kann, ist eine schriftliche Eingabe bei der oben genannten Stelle erforderlich. Diese kann per Mail oder per Post erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Kommunalaufsicht hat Ermessen, ob und gegebenenfalls wie sie im Falle eines Rechtsverstoßes eingreift. Grundsätzlich greift sie nur im öffentlichen Interesse ein und nicht, um einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn dieser sein Recht in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen kann.