Jagdgenossenschaften regeln ihre Angelegenheiten durch Satzung, die der Jagdbehörde vorzulegen ist. Das Land Niedersachsen hat hierfür eine Mustersatzung veröffentlicht.
Jagdgenossenschaftssatzung
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 26.1 Team Verwaltung und Ordnung | |
Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-0 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: ordnung@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Jagdgenossenschaftssatzung oder die aktuell gültige Mustersatzung
Welche Gebühren fallen an?
Es wird keine Verwaltungsgebühr fällig, wenn die Satzung der Mustersatzung entspricht und keine Anpassungen der Mustersatzung vorgenommen wurden. Wurden Anpassungen vorgenommen oder die Jagdgenossenschaft hat sich eine eigene Satzung gegeben, unterliegt diese einer Genehmigung durch die Jagdbehörde. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Für die Genehmigung einer Satzung oder der Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Jagdgesetz werden, je nach Zeitaufwand mindestens 50 Euro und höchstens 100 Euro erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Die gesetzliche Regelung zur Jagdgenossenschaft findet sich im § 15 NJagdG (Niedersächsisches Jagdgesetz).