Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Gehegewild
- Ziegen und andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.