Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)

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Dienstag 07:30–13:30
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Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
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Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

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Industrie- und Handelskammer Hannover VCard
Schiffgraben 49
30175 Hannover
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Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die Ihnen dann einen Nachweis (Modulkarte) über die Schlüsselzahl 95 ausstellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.

Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.

  • Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
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